Anschrift:
Hellweg 269
45721 Haltern am See
Tel: 02364 / 6072302


Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

Unser Werkstatt-Team steht Ihnen zu unseren normalen Öffnungszeiten (8:00 – 17:00 Uhr) zur Verfügung. Alle Termine haben weiter Bestand.
Falls Sie Ihren Termin aufgrund der aktuellen Lage lieber absagen möchten bitten wir Sie um einen möglichst frühzeitigen Hinweis. Vielen Dank.

Was ändert sich für den Werkstattbetrieb?
Schutzmaßnahmen. Werkstattbetriebe sind von der Betriebsuntersagung nicht betroffen, müssen aber Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen treffen.

Allgemein gilt „Alle Einrichtungen haben die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen“ (§ 5 Abs. 6 CoronaSchVO).
Als weitere Orientierungshilfe empfiehlt sich eine Beschränkung der Personenanzahl im Geschäftslokal (Serviceannahmenbereich) auf eine Person pro 10 Quadratmeter Ladenfläche
(§ 5 Abs.1 CoronaSchVO).
(Quelle: Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Landesverband Nordrhein-Westfalen)

Darf ich meine HU durchführen lassen?
Ja. Grundsätzlich ist die Hauptuntersuchung unbedingt erforderlich: Sie ist eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit.
Wer seine Hauptuntersuchung angesichts der aktuellen Situation jedoch nicht innerhalb der eigentlich erforderlichen Frist durchführen lassen kann oder will, muss zunächst keine Strafe befürchten. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärte am 28.3 März, die Frist für die Überziehung sei vorübergehend von zwei auf vier Monate verlängert worden. Autofahrer sollten jedoch weiterhin darauf achten, Fahrzeuge nur in verkehrssicherem Zustand zu nutzen.
(Quelle: ADAC)

Bitte bleiben Sie gesund und optimistisch.

Viele Grüße
Daniel Megger & Sven Schmidt




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